Narrenordnung

Narren in Ehren kann niemand verwehren. Narren ist keine Kunst und keine
Hexerei. Humor ist gepaart mit Witz und Takt, zeichnet den Narren aus.

Für die Lofiner Narrenzunft gilt folgende Narrenordnung:

  1. Jeder Narr soll sein Kleid als Ehrenkleid betrachten und es im sauberen,
    ordentlichen und vollständigen (siehe Häsbeschreibung) Zustand halten.
  2. Das Häs muss nach den Richtlinen der Zunft geschaffen sein und dem
    jeweiligen Orginalkleidle der Zunft entsprechen. Neue Kleidle werden von der
    autorisierten Person (Häsmeister) der NZL abgenommen.
  3. Kleiderordnung:
    Original Lofiner Kröpfer:
    Jacke und Hose dem Urbild entsprechend,
    Weißes Hemd mit Kragen
    Mütze rot, blau oder grün mit Glöckchen.
    Min. zwei max. sechs Glockenriemen.
    Maske,
    Krawatte in rot, gelb, blau oder grün
    Schwarze Schuhe, weiße Handschuhe
    Geflochtener Korb für Süßigkeiten,
    evtl. Federwedel

    Altkröpfer:
    Jacke und Hose mit Glöckchen an der Jacke
    Weißes Hemd mit Kragen,
    Maske, Krawatte, Schirm,
    Schwarze Schuhe, weiße Handschuhe,
    geflochtener Korb für Süßigkeiten

    Hoademale:
    Hose, Hemd Umhang
    Maske, Stofftasche, Stock dieser ohne Schmuck (Schlangen/ Spinne etc.)
    Weißes T-Shirt/ Sweat-shirt,
    Narrenschal möglich (blau, rot, grün, gelb)
    Schwarze Schuhe, schwarze Handschuhe

    Die Überwachung der Kleiderordnung (insbesonders vor den Umzügen) obliegt
    dem Häsmeister. Dieser ist auch für Neubeschaffungen und die Mietkleidle
    zuständig.
  4. Das Tragen der Narrenkleider beginnt mit dem Eröffnungsball oder von der
    Narrenzunft vorgegebenen Veranstaltungen und endet am Fasnachtdienstag
    um 24.00Uhr. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Narrenrates.
    Innerhalb dieses Zeitraumes dürfen Kleidlesträger nur mit Zustimmung des
    Narrenrates in der Öffentlichkeit auftreten.
  5. Das Mitwirken der Lofiner Kröpfer, Altkröpfer, Bennerößle und Hoademale an
    Veranstaltungen und Umzügen außerhalb des Ortes Lauffen bedarf es in
    jedem Fall der Genehmigung des Zunftvorstandes.
  6. Jeder Narr muss darauf bedacht sein, dass um 24.00 Uhr der Tag zu Ende ist
    und sein Kleid und Gschell ablegt. (Das Tragen von Glockenriemen ist
    polizeilich verboten; dieses Verbot wird auch von der Narrenzunft
    gutgeheißen). Bei Abendveranstaltungen ist das Häs spätestens um 6.00
    Uhr am nächsten Tag abzulegen.
  7. Nach Veranstaltungen der NZL können Lofiner Narren an Veranstaltungen der
    Narrenzunft Deißlingen (Bällen, Besenwirschaften…) teilnehmen.
    Außerhalb eigener Veranstaltungen ist es nicht möglich, sich mit dem
    Lofiner Narrenhäs in Deißlingen aufzuhalten.
  8. Bei Veranstaltungen der Zunft mitzuwirken, ist Ehrensache und Verpflichtung
    jedes Narren. Auch ist es Ehrensache und Verpflichtung sich bei Ausfahrten
    am Umzug zu beteiligen, um die NZL positiv zu repräsentieren.
  9. Während der Umzüge und sonstigen Veranstaltungen der Zunft haben die
    Narren den Anordnungen des Narrenrates folge leisten.
  10. Bei Veranstaltungen/ Umzügen haben sich die Kleidlesträger pünktlich beim
    Treff/ Aufstellungspunkt einzufinden. Quereinstiege im Umzug sind nicht
    mehr möglich.
  11. Zunfteigene Narrenkleider müssen schonend behandelt werden. Die Kosten
    für evtl. Schäden müssen vom Mieter ersetzt werden.
  12. Häszubehör welches liegen bleibt / vergessen wurde kann beim Narrenrat
    gegen 10€ ausgelöst werden. Jedoch ist der Narrenrat nicht für das
    Einsammeln des Häszubehör verantwortlich.
  13. Bei groben Verstößen gegen diese Narrenordnung kann entsprechend den
    Bestimmungen der Zunft ein weiters Tragen des Narrenkleids untersagt
    werden.

Die Narrenordnung kann auf der Seite Dateien und Infos als PDF heruntergeladen werden.

Kropf am – Hals!