Narren in Ehren kann niemand verwehren. Narren ist keine Kunst und keine
Hexerei. Humor ist gepaart mit Witz und Takt, zeichnet den Narren aus.
Für die Lofiner Narrenzunft gilt folgende Narrenordnung:
- Jeder Narr soll sein Kleid als Ehrenkleid betrachten und es im sauberen,
ordentlichen und vollständigen (siehe Häsbeschreibung) Zustand halten. - Das Häs muss nach den Richtlinen der Zunft geschaffen sein und dem
jeweiligen Orginalkleidle der Zunft entsprechen. Neue Kleidle werden von der
autorisierten Person (Häsmeister) der NZL abgenommen. - Kleiderordnung:
Original Lofiner Kröpfer:
Jacke und Hose dem Urbild entsprechend,
Weißes Hemd mit Kragen
Mütze rot, blau oder grün mit Glöckchen.
Min. zwei max. sechs Glockenriemen.
Maske,
Krawatte in rot, gelb, blau oder grün
Schwarze Schuhe, weiße Handschuhe
Geflochtener Korb für Süßigkeiten,
evtl. Federwedel
Altkröpfer:
Jacke und Hose mit Glöckchen an der Jacke
Weißes Hemd mit Kragen,
Maske, Krawatte, Schirm,
Schwarze Schuhe, weiße Handschuhe,
geflochtener Korb für Süßigkeiten
Hoademale:
Hose, Hemd Umhang
Maske, Stofftasche, Stock dieser ohne Schmuck (Schlangen/ Spinne etc.)
Weißes T-Shirt/ Sweat-shirt,
Narrenschal möglich (blau, rot, grün, gelb)
Schwarze Schuhe, schwarze Handschuhe
Die Überwachung der Kleiderordnung (insbesonders vor den Umzügen) obliegt
dem Häsmeister. Dieser ist auch für Neubeschaffungen und die Mietkleidle
zuständig. - Das Tragen der Narrenkleider beginnt mit dem Eröffnungsball oder von der
Narrenzunft vorgegebenen Veranstaltungen und endet am Fasnachtdienstag
um 24.00Uhr. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Narrenrates.
Innerhalb dieses Zeitraumes dürfen Kleidlesträger nur mit Zustimmung des
Narrenrates in der Öffentlichkeit auftreten. - Das Mitwirken der Lofiner Kröpfer, Altkröpfer, Bennerößle und Hoademale an
Veranstaltungen und Umzügen außerhalb des Ortes Lauffen bedarf es in
jedem Fall der Genehmigung des Zunftvorstandes. - Jeder Narr muss darauf bedacht sein, dass um 24.00 Uhr der Tag zu Ende ist
und sein Kleid und Gschell ablegt. (Das Tragen von Glockenriemen ist
polizeilich verboten; dieses Verbot wird auch von der Narrenzunft
gutgeheißen). Bei Abendveranstaltungen ist das Häs spätestens um 6.00
Uhr am nächsten Tag abzulegen. - Nach Veranstaltungen der NZL können Lofiner Narren an Veranstaltungen der
Narrenzunft Deißlingen (Bällen, Besenwirschaften…) teilnehmen.
Außerhalb eigener Veranstaltungen ist es nicht möglich, sich mit dem
Lofiner Narrenhäs in Deißlingen aufzuhalten. - Bei Veranstaltungen der Zunft mitzuwirken, ist Ehrensache und Verpflichtung
jedes Narren. Auch ist es Ehrensache und Verpflichtung sich bei Ausfahrten
am Umzug zu beteiligen, um die NZL positiv zu repräsentieren. - Während der Umzüge und sonstigen Veranstaltungen der Zunft haben die
Narren den Anordnungen des Narrenrates folge leisten. - Bei Veranstaltungen/ Umzügen haben sich die Kleidlesträger pünktlich beim
Treff/ Aufstellungspunkt einzufinden. Quereinstiege im Umzug sind nicht
mehr möglich. - Zunfteigene Narrenkleider müssen schonend behandelt werden. Die Kosten
für evtl. Schäden müssen vom Mieter ersetzt werden. - Häszubehör welches liegen bleibt / vergessen wurde kann beim Narrenrat
gegen 10€ ausgelöst werden. Jedoch ist der Narrenrat nicht für das
Einsammeln des Häszubehör verantwortlich. - Bei groben Verstößen gegen diese Narrenordnung kann entsprechend den
Bestimmungen der Zunft ein weiters Tragen des Narrenkleids untersagt
werden.
Die Narrenordnung kann auf der Seite Dateien und Infos als PDF heruntergeladen werden.